Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Reitschule Frohnhof e. V.

Stand: 01. 06. 2026

1. Mitgliedschaft und Vertragslaufzeit

Die Teilnahme am Reitunterricht setzt den Abschluss eines Abonnementvertrags (Laufzeitvertrag) sowie eine gültige Vereinsmitgliedschaft beim Frohnhof e. V. voraus.

Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. ärztlich bestätigte Krankheit, Wegzug oder wesentliche Änderung des Stundenplans) bleibt unberührt.

2. Probemonat

Der erste volle Kalendermonat gilt als Probemonat. Während des Probemonats besteht eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Bei Inanspruchnahme dieses Kündigungsrechts endet der Vertrag zum Ablauf des laufenden Monats.

Hinweis: Die Vereinsmitgliedschaft muss gesondert gekündigt werden – sie endet nicht automatisch mit dem Reitunterrichtsvertrag.

3. Zahlungsbedingungen

Die monatlichen Gebühren sind jeweils im Voraus zu entrichten. Ohne rechtzeitigen Zahlungseingang ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

4. Unterrichtsstruktur und Reitstunden

Der Reitunterricht findet als Einzelunterricht oder in der Minigruppe statt. Jedem Reitschüler stehen pro Jahr 46 Reitstunden zu, die regelmäßig an einem gemeinsam vereinbarten Wochentag stattfinden.

In den Schulferien besteht zusätzlich die Möglichkeit:

  • an Ferienfreizeiten zu vergünstigten Konditionen teilzunehmen und/oder
  • die reguläre wöchentliche Reitstunde (ggf. an einem anderen Wochentag) wahrzunehmen.

In einem Teil der Ferien (insbesondere in der letzten Dezemberwoche und der ersten Januarwoche) sowie an gesetzlichen Feiertagen in NRW findet kein regulärer Reitunterricht statt.

5. Stufenwechsel

Ein Wechsel in eine höhere Reitstufe (Pony Club → Longe → Minigruppe oder Einzelunterricht) ist grundsätzlich möglich, ob ein Wechsel möglich ist, hängt vom Ausbildungsstand des Reiters ab und ob ein entsprechend freier Kursplatz zu Verfügung steht. Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

6. Anmeldung und Teilnahme

Das Reiten ist ausschließlich nach vorheriger Anmeldung zu den im Kursplan ausgewiesenen Zeiten möglich.

Zeitverluste, die in der Sphäre des Reitschülers liegen – etwa verspätetes Erscheinen oder unzureichende Vorbereitung des Pferdes – werden nicht nachgeholt. Ob eine Teilnahme bei Verspätung noch möglich ist, entscheidet der Reitlehrer nach eigenem Ermessen.

Nimmt ein minderjähriger Reitschüler nicht an einer Stunde teil und hält sich nicht im Reitbereich auf, übernimmt die Reitschule keine Aufsichtspflicht.

7. Unterrichtsgestaltung und Pferdeeinsatz

Die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts obliegt ausschließlich dem Reitlehrer. Die Reitschule behält sich vor, den Unterricht bei witterungsbedingten Einflüssen (z. B. extremer Hitze) zum Schutz der Pferde anzupassen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Ersatzstunden.

Die Zuteilung der Reitpferde bei Stunden und Ausritten erfolgt durch den Reitlehrer. Wünsche der Reitschüler werden, soweit möglich, berücksichtigt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd oder einen bestimmten Trainer besteht nicht.

8. Vor- und Nachbereitung

Der Reitunterricht umfasst nicht nur die eigentliche Reiteinheit, sondern auch die vollständige Vor- und Nachbereitung. Dazu gehören:

  • Vorher: Pferd von der Weide holen, putzen, satteln.
  • Nachher: Absatteln, Pferd versorgen, Putz- und Sattelzeug ordentlich wegräumen.
  • Bei Verspätung wird die versäumte Zeit von der Reitzeit abgezogen, nicht von der Pflegezeit.

9. Ordnung in der Sattelkammer

Die Ordnung in der Sattelkammer ist strikt einzuhalten:

  • Sattel, Trense und Putzzeug nach jeder Nutzung wegräumen.
  • Trense nach dem Reiten ausspülen.
  • Nach schlechtem Wetter oder Geländeritt: Sattelzeug und Pferdehufe säubern; Hufe auf Steineinschlüsse kontrollieren.
  • Pferdemüll (Pferdeäpfel, Haare,…) aufkehren und beseitigen.

10. Sicherheit und Hausordnung

Folgende Regeln sind von allen Personen auf dem Gelände verbindlich einzuhalten:

  • Das Tragen eines Reithelms nach DIN-Norm ist Pflicht. Ausnahmen werden nicht gestattet.
  • Im gesamten Bereich mit Pferdekontakt (Stallungen, Weiden, Putzplatz, Reithalle) sind feste, geschlossene Schuhe zu tragen – keine Sandalen oder Flip-Flops. Dies gilt für Reitschüler und Begleitpersonen gleichermaßen.
  • Pferdeboxen und Koppeln dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis eines Reitlehrers nicht betreten werden.
  • Rauchen und offenes Feuer sind im gesamten Stall- und Hofbereich verboten.
  • Das Jugendschutzgesetz gilt uneingeschränkt. Kindern und Jugendlichen ist das Mitführen und der Konsum von Alkohol und Tabakwaren untersagt.
  • Hunde sind nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt, stets angeleint zu führen und grundsätzlich bitte nicht in die Reithalle mitzunehmen.
  • Begleitpersonen sind gebeten, während des Unterrichts nicht einzugreifen, sofern dies nicht ausdrücklich von uns erbeten wird.

11. Erforderliche Ausrüstung

Zur Mindestausrüstung jedes Reitschülers gehören:

  • Reithelm nach DIN-Norm (Pflicht)
  • Reithose
  • Feste, überknöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz (keine Turnschuhe)
  • Handschuhe

12. Haftung

Die Reitschule haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Eine Haftung besteht nur dann, wenn die Reitschule ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat oder ein zurechenbares Fehlverhalten von Reitlehrern bzw. Erfüllungsgehilfen vorliegt. Jede darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Für Schäden, die durch den Reitschüler, dessen Begleitpersonen oder Besucher an Sachen, Personen oder Tieren verursacht werden, haftet der Reitschüler bzw. bei Minderjährigkeit dessen gesetzliche Vertreter. Defekte oder Verluste von Gegenständen oder Reitzubehör sind der Reitschule unverzüglich zu melden.

Für Kinder und Personen, die sich außerhalb einer Reitstunde auf dem Gelände aufhalten, übernimmt die Reitschule keine Verantwortung. Der Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr.

13. Änderungsvorbehalt

Die Reitschule behält sich vor, diese AGB sowie die Preisliste jederzeit zu ändern. Änderungen werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Website veröffentlicht, per E-Mail bekanntgegeben oder am Schwarzen Brett ausgehangen.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.


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