Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Reitschule Frohnhof e. V.
Stand: 01. 06. 2026
Die Teilnahme am Reitunterricht setzt den Abschluss eines Abonnementvertrags (Laufzeitvertrag) sowie eine gültige Vereinsmitgliedschaft beim Frohnhof e. V. voraus.
Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. ärztlich bestätigte Krankheit, Wegzug oder wesentliche Änderung des Stundenplans) bleibt unberührt.
Der erste volle Kalendermonat gilt als Probemonat. Während des Probemonats besteht eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Bei Inanspruchnahme dieses Kündigungsrechts endet der Vertrag zum Ablauf des laufenden Monats.
Hinweis: Die Vereinsmitgliedschaft muss gesondert gekündigt werden – sie endet nicht automatisch mit dem Reitunterrichtsvertrag.
Die monatlichen Gebühren sind jeweils im Voraus zu entrichten. Ohne rechtzeitigen Zahlungseingang ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Der Reitunterricht findet als Einzelunterricht oder in der Minigruppe statt. Jedem Reitschüler stehen pro Jahr 46 Reitstunden zu, die regelmäßig an einem gemeinsam vereinbarten Wochentag stattfinden.
In den Schulferien besteht zusätzlich die Möglichkeit:
In einem Teil der Ferien (insbesondere in der letzten Dezemberwoche und der ersten Januarwoche) sowie an gesetzlichen Feiertagen in NRW findet kein regulärer Reitunterricht statt.
Ein Wechsel in eine höhere Reitstufe (Pony Club → Longe → Minigruppe oder Einzelunterricht) ist grundsätzlich möglich, ob ein Wechsel möglich ist, hängt vom Ausbildungsstand des Reiters ab und ob ein entsprechend freier Kursplatz zu Verfügung steht. Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Das Reiten ist ausschließlich nach vorheriger Anmeldung zu den im Kursplan ausgewiesenen Zeiten möglich.
Zeitverluste, die in der Sphäre des Reitschülers liegen – etwa verspätetes Erscheinen oder unzureichende Vorbereitung des Pferdes – werden nicht nachgeholt. Ob eine Teilnahme bei Verspätung noch möglich ist, entscheidet der Reitlehrer nach eigenem Ermessen.
Nimmt ein minderjähriger Reitschüler nicht an einer Stunde teil und hält sich nicht im Reitbereich auf, übernimmt die Reitschule keine Aufsichtspflicht.
Die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts obliegt ausschließlich dem Reitlehrer. Die Reitschule behält sich vor, den Unterricht bei witterungsbedingten Einflüssen (z. B. extremer Hitze) zum Schutz der Pferde anzupassen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Ersatzstunden.
Die Zuteilung der Reitpferde bei Stunden und Ausritten erfolgt durch den Reitlehrer. Wünsche der Reitschüler werden, soweit möglich, berücksichtigt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd oder einen bestimmten Trainer besteht nicht.
Der Reitunterricht umfasst nicht nur die eigentliche Reiteinheit, sondern auch die vollständige Vor- und Nachbereitung. Dazu gehören:
Die Ordnung in der Sattelkammer ist strikt einzuhalten:
Folgende Regeln sind von allen Personen auf dem Gelände verbindlich einzuhalten:
Zur Mindestausrüstung jedes Reitschülers gehören:
Die Reitschule haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Eine Haftung besteht nur dann, wenn die Reitschule ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat oder ein zurechenbares Fehlverhalten von Reitlehrern bzw. Erfüllungsgehilfen vorliegt. Jede darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Für Schäden, die durch den Reitschüler, dessen Begleitpersonen oder Besucher an Sachen, Personen oder Tieren verursacht werden, haftet der Reitschüler bzw. bei Minderjährigkeit dessen gesetzliche Vertreter. Defekte oder Verluste von Gegenständen oder Reitzubehör sind der Reitschule unverzüglich zu melden.
Für Kinder und Personen, die sich außerhalb einer Reitstunde auf dem Gelände aufhalten, übernimmt die Reitschule keine Verantwortung. Der Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr.
Die Reitschule behält sich vor, diese AGB sowie die Preisliste jederzeit zu ändern. Änderungen werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Website veröffentlicht, per E-Mail bekanntgegeben oder am Schwarzen Brett ausgehangen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
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