Der Kinderreitschule Köln (Frohnhof e.V.)
Stand 15.06.2022
Um an den Reitstunden teilnehmen zu können wird ein unbefristeter Laufzeitvertrag (Abo) geschlossen. Zusätzlich ist die Vereinsmitgliedschaft bindend. Beginn für Mitgliedschaft und Reitvertrag ist immer der Monatserste.
Im ersten Reitmonat besteht eine Kündigungsfrist von sieben Tagen zum Monatsende. Danach gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Die Vereinsmitgliedschaft endet automatisch mit der Kündigung des Reitvertrages.
Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund (Krankheit oder z.B. Wegzug) bleibt selbstverständlich davon unberührt. Sollte von einer solchen außerordentlichen Kündigung Gebrauch gemacht werden, endet der Vertrag zum Monatsende.
Die Kosten sind monatlich vorab zu bezahlen. Ohne Bezahlung ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Ein Wechsel in eine höhere Reitstufe (Ponyclub -> Longe -> Minigruppe o. Einzelunterricht) ist jederzeit möglich. Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe ist nicht möglich.
Der Reitunterricht findet als Einzelunterricht oder in der Minigruppe statt.
Der Reitschüler*in erhält 46 Reitstunden. Diese sind auf das Jahr verteilt. Die Reitstunde findet wöchentlich an einem zuvor gemeinsam vereinbarten Wochentag statt. Zusätzlich kann man in den Ferien wahlweise an unterschiedlichen Ferienfreizeiten zu vergünstigten Preisen teilnehmen. Und / oder seine wöchentliche Reitstunde erhalten (evtl. an einem anderen Wochentag).
In einem Teil der Schulferien (in den Weihnachtsferien in der letzten Dezemberwoche und der ersten Januarwoche, in der ersten Woche der Osterferien und in der dritten bis fünften Sommerferienwoche) und an den gesetzlichen Feiertagen (NRW) finden keine wöchentlichen Reiteinheiten statt.
Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung zu den dafür vorgesehenen
Zeiten möglich. Die Termine für Reitstunden werden mit dem Büro der Reitschule individuell vereinbart.
Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber und ordentlich vorbereitet- werden nicht nachgeholt.
Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich nicht im Reitbereich aufhalten, besteht keine Aussichtspflicht für die Reitschule.
Therapiestunden werden ausschließlich über das Reitbuch gebucht. Um Therapiestunden buchen zu können, muss man vor der Buchung ein entsprechendes Guthaben erwerben. Die Guthaben sind nicht übertragbar und werden bei Nichtnutzung oder nur teilweiser Nutzung nicht erstattet.
Die Reitschule haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Reitschule haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie ihn durch Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrer oder Erfüllungsgehilfen verursacht hat. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Für Schäden, die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung oder Besucher an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen (fahrlässig, grob fahrlässig oder unter Vorsatz) haftet der Reitschüler bzw. dessen Eltern. Ein Defekt oder der Verlust von Gegenständen oder Reitzubehör ist der Reitschule sofort zu melden.
Der Reitunterricht besteht nicht nur aus der Reiteinheit (inkl. Trockenreiten), sondern auch aus der Zeit zum Vor- und Nachbereiten, in denen das Pferd vom Reitschüler von der Weide geholt, geputzt und gesattelt wird. Nach dem Unterricht gehört auch das Absatteln, Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeugs ebenfalls dazu. Das Versorgen der Pferde hat Priorität, d.h. wenn ein Reitschüler zu spät kommt, dann wird dies von der Reitzeit und nicht von der Zeit zum Versorgen des Pferdes abgezogen.
Die inhaltliche Gestaltung der Reitstunde obliegt ausschließlich dem Reitlehrer.
Wir behalten uns vor witterungsbedingt, z.B. bei Hitze, Unwetter, Sturm die Reiteinheiten so zu gestalten, dass die Pferde nicht überanstrengt und gefährdet werden. Daraus leitet sich kein Ersatzanspruch wegen gekürzter Reitzeit ab.
Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen der Dinge wie Sattel, Trense und Putzzeug, sowie das Kehren und Beseitigen der Pferdeäpfel in Stallgasse und Reithalle. Mit dem Lederzeug (Sattel, Trense) ist pfleglich umzugehen, d.h. das Trensengebiss ist auszuwaschen! Besonders bei schlechtem Wetter oder nach Geländeritten ist auf Sauberkeit des Sattelzeugs und der Pferdehufe zu achten (Hufe auf Steine kontrollieren)! Das Lederzeug ist nach dem Reiten zwingend an die dafür vorgesehene Stelle zu hängen.
Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Während der Reitstunden bitten wir Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten. Die Einteilung der Reitpferde bei Stunden und Ausritten erfolgt durch den Reitlehrer.
Nach Möglichkeit werden Wünsche der Reitschüler berücksichtigt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd oder einen bestimmten Trainer besteht nicht.
Zur Ausrüstung der Reitschüler gehört der Reithelm nach DIN-Norm, feste, überknöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz, Handschuhe, keine Turnschuhe.
Das Tragen eines Reithelms ist Pflicht. Ausnahmen werden nicht gestattet!
Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten. Das Jugendschutzgesetz hat auch hier seien volle Gültigkeit, d.h. Kindern und Jugendlichen ist das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken und Zigaretten untersagt.
Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet und dann sind die Hunde an der Leine zu führen. Für Kinder und Personen, die sich außerhalb einer Reitstunde auf unserem Gelände befinden, können wir keine Verantwortung übernehmen. Ihr Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr.
Die Reitschule behält sich vor, diese AGB und die Preisliste jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite veröffentlicht bzw. per Mail versendet oder ausgehängt.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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